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Pfandkredit

Erfahren Sie folgend alles über unseren Pfandkredit und
unsere Versteigerungen.

Wie funktioniert ein Pfandkredit?

Der Pfandkredit ist ein Darlehen, bei dem Sie sofort Bargeld erhalten und uns einen entsprechenden Wertgegenstand hinterlegen müssen.

Für den gewährten Kredit haftet nur das übergebene Pfand, nicht Sie als Kreditnehmer persönlich. Das gibt es nur beim Pfandkredit. Sie benötigen einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass). Die Abwicklung erfolgt absolut diskret.

Was kann ich beleihen?

Wir beleihen:

  • Goldschmuck
  • Brillanten
  • Markenuhren (nur mit Papieren)
  • PKW
  • Boote
  • Wohnmobile
  • Oldtimer
  • Motorräder
  • Baumaschinen
  • Landmaschinen
  • hochwertige Werkzeuge
  • antike Möbel (bei eigener Anlieferung)

Welche Kosten entstehen mir beim Pfandkredit?

Details zu den Kosten finden Sie auf der Seite Gebühren.

Was kostet die Verlängerung?

Details zu den Kosten einer Verlängerung finden Sie auf der Seite Gebühren.

Wie lange habe ich Zeit mein Eigentum abzuholen?

Die Laufzeit beträgt 3 Monate, innerhalb dieser Zeit können Sie das Pfand einlösen. Nach Ablauf dieser Frist verbleibt ein weiterer Monat, um die Pfänder abzuholen oder die Laufzeit zu verlängern.

Was geschieht, wenn ich mein Pfand nicht abholen bzw. nicht verlängern kann?

Ab dem 5. Monat werden die Pfänder öffentlich versteigert.

Versteigerung

Das ist der Grund warum man auf Pfandversteigerungen so günstig kaufen kann!

Wenn Sie ein sicheres "Schnäppchen" machen wollen, kommen Sie doch zu einem unserer Versteigerungstermine in unser Geschäft und entdecken für sich diese supergünstige Einkaufsmöglichkeit.

Für den preisbewussten Verbraucher sind die Pfandversteigerungen besonders interessant.

Wir versteigern an festgelegten Wochentagen die nicht eingelösten Pfänder unserer Kunden.

Auch das ist ein sicherer Hinweis für den preiswerten Einkauf!

Die Schmuckwaren werden unter Angabe der Goldlegierung, Gewicht, Brillantgewicht u. -Qualität zur Versteigerung ausgerufen.

Wer schon Pfandversteigerungen besucht hat, wird sicher festgestellt haben, dass neben Privatleuten eine Vielzahl von professionellen Händlern regelmäßig an diesen Versteigerungen teilnehmen.

Ablauf einer Versteigerung

Der Kunde erkennt mit der Teilnahme an der Versteigerung die ausgehängten Versteigerungsbedingungen an. Der Zuschlag während der Versteigerung ist ein verbindlicher Kaufvertrag und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Die ersteigerten Gegenstände müssen sofort nach der Versteigerung abgeholt und bezahlt werden.

Sollten Sie an der Versteigerung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit ein schriftliches Vorgebot mit einer Anzahlung abzugeben.

Zahlung und Zahlungsbeispiel

Die Bezahlung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nur gegen Euroscheck (mit gültiger Scheckkarte) oder Bargeld. Wir können bei der Abrechnung der Versteigerung keine Kreditkarten akzeptieren. Auf den Versteigerungspreis erhebt der Versteigerer ein Aufgeld von 10 Prozent als Gebühr.

Sie ersteigern einen Ring und
der Zuschlag erfolgt für Sie bei 200,00 EUR
hinzu kommt die Versteigerungsgebühr von 10% 20,00 EUR
Ihr Kaufpreis 220,00 EUR

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Mitglied Zentralverband des
Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

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Waldstr. 40B
76133 Karlsruhe

Tel.: +49 (0) 7 21 / 46 47 75-90
Fax: +49 (0) 7 21 / 46 47 75-91

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Unsere Öffnungszeiten

Mo-Fr 9:00 – 18:00 Uhr
Sa 11:00 – 15:00 Uhr


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